Ernährungstherapie – gesund werden
Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, bei denen eine Besserung der Symptome durch eine Ernährungsumstellung zu erwarten ist.
Zum Beispiel:
· zum Gewichtsmangement (Übergewicht und Untergewicht)
· vor und nach adipositaschirurgischen Operationen
· bei Magen-Darm-Erkrankungen z.B. Reizdarmsyndrom, Zöliakie
· bei Unverträglichkeiten z.B. gegen Milchzucker, Fruchtzucker, Sorbit, Histamin, Allergien
Kostenbeteiligung oder -übernahme der Ernährungstherapie (§ 43 SGB V) durch die gesetzlichen Krankenkassen (bis zu fünf Beratungstermine oder mehr) als individuelle Einzelberatung
Hierfür ist dann eine ärztliche Verordnung nötig. Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen oder per Mail oder Telefon bei mir anfordern.
Kostenbeteiligung oder -übernahme der Ernährungstherapie durch Ihre private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung leistet entsprechend des Versicherungsvertrages., außerdem ist die Ernährungstherapie beihilfefähig. Dafür ist jeweils ein Ärztliches Rezept notwenig, ein Musterrezept können Sie herunterladen oder per Mail oder Telefon bei mir anfordern
Wenn Sie möchten, lasse ich Ihnen einen Kostenvoranschlag zukommen. Diesen können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen, dann erfahren Sie wie hoch der Zuschuss ausfallen wird. Fordern Sie hier einen Kostenvoranschlag an.
Ernährungsberatung – gesund bleiben
Für gesunde Menschen, die Informationen und individuelle Begleitung zur Stärkung Ihrer Ernährungs- und Gesundheits-Ressourcen wünschen.
Anlässe können sein:
· eine geplante Ernährungsumstellung
· Übergewicht
· Wechseljahre
· Ernährung in Schwangerschaft und Stillzeit
· Säuglings- und Kinderernährung
· Ernährung im Breiten- und Leistungssport
Im Rahmen der Vorbeugung/Prävention (§20 SGB V) bezuschussen zahlreiche Krankenkassen die Ernährungsberatung.
Weitere Informationen, Anfragen, Terminvereinbarungen:
Telefon: 06341 – 930 687
Mobil: 0152 – 34 05 24 19
Mail: kontakt@wiedekind-landau.de
